Einlagesicherung in Deutschland: Mehrfacher Schutz für Ihre Einlagen

Deutschland verfügt über eines der sichersten Bankensysteme der Welt. Neben der gesetzlichen Einlagensicherung, die in allen EU-Ländern gilt, bietet Deutschland zusätzliche Sicherungssysteme, die Ihre Einlagen noch umfassender schützen. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, wie die Einlagensicherung in Deutschland funktioniert und welche Besonderheiten es gibt.

Die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland

Die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland basiert auf der EU-Einlagensicherungsrichtlinie und ist im Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) geregelt. Sie garantiert jedem Kunden pro Bank eine Absicherung von bis zu 100.000 Euro. Bei Gemeinschaftskonten verdoppelt sich dieser Betrag auf 200.000 Euro.

In Deutschland gibt es zwei gesetzliche Entschädigungseinrichtungen:

Entschädigungseinrichtung Zuständig für
Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) Private Banken und öffentliche Banken
Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands (EdÖ) Öffentliche Banken

Freiwillige Einlagensicherung der privaten Banken

Zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung bieten viele private Banken in Deutschland einen erweiterten Schutz durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB). Dieser freiwillige Schutz geht weit über die gesetzliche Sicherungsgrenze hinaus.

Die Sicherungsgrenze pro Kunde beträgt 15% des haftenden Eigenkapitals der Bank zum Zeitpunkt des letzten veröffentlichten Jahresabschlusses. Bei einer Bank mit beispielsweise 1 Milliarde Euro Eigenkapital wären somit Einlagen bis zu 150 Millionen Euro pro Kunde geschützt.

Hinweis: Seit dem 1. Oktober 2017 sind bestimmte Einlagen von Unternehmen, institutionellen Anlegern und öffentlichen Stellen vom Schutz des Einlagensicherungsfonds ausgenommen. Ab dem 1. Januar 2020 gilt dies auch für Einlagen mit einer Laufzeit von mehr als 18 Monaten.

Institutssicherung der Sparkassen und Volksbanken

Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken verfügen über eigene Sicherungssysteme, die auf dem Prinzip der Institutssicherung basieren. Diese Systeme sind darauf ausgerichtet, die angeschlossenen Institute selbst zu schützen und deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten.

Sparkassen-Finanzgruppe

Die Institutssicherung der Sparkassen-Finanzgruppe besteht aus:

  • 11 regionalen Sparkassenstützungsfonds
  • Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen
  • Sicherungsfonds der Landesbausparkassen

Seit seiner Gründung 1974 musste noch kein Kunde einer Sparkasse aufgrund einer Insolvenz auf seine Einlagen verzichten.

Genossenschaftliche FinanzGruppe

Die BVR-Institutssicherung GmbH schützt:

  • Alle Volksbanken und Raiffeisenbanken
  • Sparda-Banken und PSD-Banken
  • Kirchliche Genossenschaftsbanken
  • Sonstige Spezialinstitute der Gruppe

Auch hier ist seit Bestehen des Systems noch keine angeschlossene Bank insolvent geworden.

Besonderheiten der deutschen Einlagensicherung

Temporär höhere Deckung

In Deutschland sind bestimmte Einlagen für sechs Monate nach Gutschrift oder ab dem Zeitpunkt, ab dem die Einlagen gesetzlich übertragbar wurden, bis zu einem Betrag von 500.000 Euro geschützt. Dies gilt für Einlagen, die mit bestimmten Lebensereignissen verbunden sind, wie:

  • Verkauf einer privat genutzten Wohnimmobilie
  • Auszahlung von Leistungen aus Lebensversicherungen, Schadensersatz oder Abfindungen
  • Erbschaften

Schutz von Wertpapieren

Wertpapiere wie Aktien oder Fondsanteile fallen nicht unter die Einlagensicherung, da sie Sondervermögen darstellen und im Insolvenzfall nicht zur Konkursmasse der Bank gehören. Sie werden separat verwahrt und bei einer Bankenpleite an die Kunden zurückgegeben oder auf eine andere Bank übertragen.

Vergleich der Sicherungssysteme in Deutschland

Bankengruppe Gesetzliche Einlagensicherung Zusätzlicher Schutz
Private Banken 100.000 € pro Kunde (EdB) Bis zu 15% des haftenden Eigenkapitals der Bank (Einlagensicherungsfonds des BdB)
Sparkassen 100.000 € pro Kunde Institutssicherung: Theoretisch unbegrenzt, da die Institute selbst geschützt werden
Volksbanken und Raiffeisenbanken 100.000 € pro Kunde Institutssicherung: Theoretisch unbegrenzt, da die Institute selbst geschützt werden
Öffentliche Banken 100.000 € pro Kunde (EdÖ) Unterschiedlich, teilweise staatliche Garantien

Praktische Tipps für Anleger

Informieren Sie sich über die Sicherungssysteme Ihrer Bank

Jede Bank ist verpflichtet, ihre Kunden über die geltenden Einlagensicherungssysteme zu informieren. Diese Informationen finden Sie in den AGB, auf der Website oder durch direkte Nachfrage bei Ihrer Bank.

Verteilen Sie größere Summen

Wenn Sie mehr als 100.000 Euro anlegen möchten und maximale Sicherheit wünschen, verteilen Sie Ihr Geld auf verschiedene Banken, die unterschiedlichen Sicherungssystemen angehören.

Beachten Sie die Bankgruppe

Die Sicherungsgrenze gilt pro Kunde und pro Bank. Beachten Sie, dass verschiedene Marken zur selben Bankengruppe gehören können. In diesem Fall gilt die Sicherungsgrenze für alle Ihre Einlagen bei dieser Bankengruppe zusammen.

Unser Service für Ihre sichere Geldanlage

Bei Qinvest legen wir größten Wert auf die Sicherheit Ihrer Einlagen. Wir beraten Sie umfassend zu allen Aspekten der Einlagensicherung in Deutschland und helfen Ihnen, Ihre Anlagen optimal zu strukturieren.

Unsere Experten:

  • Analysieren die Sicherungssysteme verschiedener Banken
  • Helfen Ihnen bei der optimalen Verteilung Ihrer Einlagen
  • Informieren Sie über zusätzliche Sicherungssysteme
  • Behalten aktuelle Entwicklungen in der deutschen Einlagensicherung im Blick

So können Sie von attraktiven Zinsen profitieren, ohne Kompromisse bei der Sicherheit einzugehen.