Deutschland verfügt über eines der sichersten Bankensysteme der Welt. Neben der gesetzlichen Einlagensicherung, die in allen EU-Ländern gilt, bietet Deutschland zusätzliche Sicherungssysteme, die Ihre Einlagen noch umfassender schützen. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, wie die Einlagensicherung in Deutschland funktioniert und welche Besonderheiten es gibt.
Die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland basiert auf der EU-Einlagensicherungsrichtlinie und ist im Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) geregelt. Sie garantiert jedem Kunden pro Bank eine Absicherung von bis zu 100.000 Euro. Bei Gemeinschaftskonten verdoppelt sich dieser Betrag auf 200.000 Euro.
In Deutschland gibt es zwei gesetzliche Entschädigungseinrichtungen:
Entschädigungseinrichtung | Zuständig für |
---|---|
Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) | Private Banken und öffentliche Banken |
Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands (EdÖ) | Öffentliche Banken |
Zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung bieten viele private Banken in Deutschland einen erweiterten Schutz durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB). Dieser freiwillige Schutz geht weit über die gesetzliche Sicherungsgrenze hinaus.
Die Sicherungsgrenze pro Kunde beträgt 15% des haftenden Eigenkapitals der Bank zum Zeitpunkt des letzten veröffentlichten Jahresabschlusses. Bei einer Bank mit beispielsweise 1 Milliarde Euro Eigenkapital wären somit Einlagen bis zu 150 Millionen Euro pro Kunde geschützt.
Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken verfügen über eigene Sicherungssysteme, die auf dem Prinzip der Institutssicherung basieren. Diese Systeme sind darauf ausgerichtet, die angeschlossenen Institute selbst zu schützen und deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten.
Die Institutssicherung der Sparkassen-Finanzgruppe besteht aus:
Seit seiner Gründung 1974 musste noch kein Kunde einer Sparkasse aufgrund einer Insolvenz auf seine Einlagen verzichten.
Die BVR-Institutssicherung GmbH schützt:
Auch hier ist seit Bestehen des Systems noch keine angeschlossene Bank insolvent geworden.
In Deutschland sind bestimmte Einlagen für sechs Monate nach Gutschrift oder ab dem Zeitpunkt, ab dem die Einlagen gesetzlich übertragbar wurden, bis zu einem Betrag von 500.000 Euro geschützt. Dies gilt für Einlagen, die mit bestimmten Lebensereignissen verbunden sind, wie:
Wertpapiere wie Aktien oder Fondsanteile fallen nicht unter die Einlagensicherung, da sie Sondervermögen darstellen und im Insolvenzfall nicht zur Konkursmasse der Bank gehören. Sie werden separat verwahrt und bei einer Bankenpleite an die Kunden zurückgegeben oder auf eine andere Bank übertragen.
Bankengruppe | Gesetzliche Einlagensicherung | Zusätzlicher Schutz |
---|---|---|
Private Banken | 100.000 € pro Kunde (EdB) | Bis zu 15% des haftenden Eigenkapitals der Bank (Einlagensicherungsfonds des BdB) |
Sparkassen | 100.000 € pro Kunde | Institutssicherung: Theoretisch unbegrenzt, da die Institute selbst geschützt werden |
Volksbanken und Raiffeisenbanken | 100.000 € pro Kunde | Institutssicherung: Theoretisch unbegrenzt, da die Institute selbst geschützt werden |
Öffentliche Banken | 100.000 € pro Kunde (EdÖ) | Unterschiedlich, teilweise staatliche Garantien |
Jede Bank ist verpflichtet, ihre Kunden über die geltenden Einlagensicherungssysteme zu informieren. Diese Informationen finden Sie in den AGB, auf der Website oder durch direkte Nachfrage bei Ihrer Bank.
Wenn Sie mehr als 100.000 Euro anlegen möchten und maximale Sicherheit wünschen, verteilen Sie Ihr Geld auf verschiedene Banken, die unterschiedlichen Sicherungssystemen angehören.
Die Sicherungsgrenze gilt pro Kunde und pro Bank. Beachten Sie, dass verschiedene Marken zur selben Bankengruppe gehören können. In diesem Fall gilt die Sicherungsgrenze für alle Ihre Einlagen bei dieser Bankengruppe zusammen.
Bei Qinvest legen wir größten Wert auf die Sicherheit Ihrer Einlagen. Wir beraten Sie umfassend zu allen Aspekten der Einlagensicherung in Deutschland und helfen Ihnen, Ihre Anlagen optimal zu strukturieren.
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