Die Einlagesicherung in der Europäischen Union ist ein wichtiger Schutzschirm für Sparer. Sie garantiert, dass Ihre Einlagen auch im Falle einer Bankeninsolvenz geschützt sind. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, wie die EU-Einlagesicherung funktioniert und was Sie als Anleger wissen sollten.
Die EU-Einlagesicherung basiert auf der Einlagensicherungsrichtlinie (2014/49/EU – auch Deposit Guarantee Schemes Directive, DGSD), die 2014 verabschiedet und in allen EU-Mitgliedstaaten umgesetzt wurde. Sie legt einheitliche Regeln und ein harmonisiertes Schutzniveau für die nationalen Einlagensicherungssysteme in der Europäischen Union fest.
Einlagensicherungssysteme sind dazu da, Kontoinhaberinnen und Kontoinhaber im Falle eines Bankenausfalls zu schützen und die Bankeinlagen bis zu einer bestimmten Höhe zurückzuzahlen. In jedem Mitgliedstaat der EU wird durch nationale Einlagensicherungssysteme garantiert, dass bis 100.000 Euro pro Kundin und Kunde und pro Bank gesichert sind.
Eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 1994 (Richtlinie 94/19/EG) führte erstmals Mindestanforderungen an die Einlagensicherung ein. Als Reaktion auf die Finanzkrise 2008 wurde die Richtlinie schnell geändert (Richtlinie 2009/14/EG). Insbesondere wurde die Deckungssumme in zwei Schritten auf 100.000 Euro bis Ende 2010 angehoben.
Am 2. Juli 2014 trat die neue Richtlinie 2014/49/EU in Kraft, die zum 3. Juli 2015 in nationales Recht umzusetzen war. In Deutschland trat zu diesem Datum das neue Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) in Kraft.
Jedes EU-Land muss ein nationales Einlagensicherungssystem einrichten, das durch Beiträge der Banken finanziert wird. Im Falle einer Bankeninsolvenz greift dieses System und stellt sicher, dass Kunden ihre Einlagen bis zur Sicherungsgrenze zurückerhalten.
Die wichtigsten Merkmale der EU-Einlagesicherung sind:
Merkmal | Details |
---|---|
Deckungssumme | 100.000 Euro pro Einlegerin und Einleger und Bank |
Auszahlungsfrist | Im Entschädigungsfall sollen Kontoinhaberinnen und Kontoinhaber ihre Einlagen innerhalb von sieben Tagen zurückerhalten |
Information | Banken müssen ihre Kundinnen und Kunden informieren, wie die Einlagen geschützt sind |
Finanzierung | Jedes Land in der EU muss seine eigenen Einlagensicherungsfonds aufbauen. Die nationalen Fonds sollen grundsätzlich mit 0,8 Prozent der national gesicherten Einlagen ausgestattet werden |
Geltungsbereich | Alle EU-Mitgliedstaaten plus Island, Liechtenstein und Norwegen (EWR) |
Für einen bestimmten Zeitraum nach Einzahlung – in Deutschland sechs Monate – beträgt der Schutz bis zu 500.000 Euro, soweit die Einzahlung mit bestimmten Lebensereignissen zusammenhängt, die für die Lebensführung der Einlegerin und des Einlegers von besonderer Bedeutung sind, wie zum Beispiel:
Die Einlagensicherungsrichtlinie sieht auch die Möglichkeit von sogenannten Institutssicherungssystemen (oder auch Institutional Protection Schemes, IPS) vor. In Deutschland gibt es die Institutssicherungssysteme der Sparkassen sowie der Volksbanken und Raiffeisenbanken.
In Institutssicherungssystemen werden Mitgliedsinstitute bei einer erheblichen wirtschaftlichen Schieflage vom Verbund unterstützt beziehungsweise aufgefangen, so dass es gar nicht erst zum Entschädigungsfall kommt. Bisher konnten diese Systeme den Entschädigungsfall stets verhindern.
Sollte es doch zu einem Entschädigungsfall kommen, greift auch bei Instituten, die Mitglied eines Institutssicherungssystems sind, der Schutz der Einlagensicherung ein, so dass Einlagen bis zu einer Summe von 100.000 Euro auch in diesem Fall abgesichert sind.
Obwohl die grundlegenden Regeln der Einlagensicherung in allen EU-Ländern gleich sind, gibt es einige nationale Unterschiede:
In einigen Ländern, wie Deutschland, gibt es neben der gesetzlichen Einlagensicherung zusätzliche freiwillige Sicherungssysteme, die einen höheren Schutz bieten können. In Deutschland sind die Privatbanken und öffentlichen Banken der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken als gesetzlicher Entschädigungseinrichtung zugeordnet.
Die Art und Weise, wie die nationalen Einlagensicherungsfonds finanziert werden, kann variieren. Einige Länder haben bereits gut gefüllte Fonds, während andere noch im Aufbau sind.
In EU-Ländern außerhalb der Eurozone besteht ein Währungsrisiko, da die Einlagensicherung in der jeweiligen Landeswährung erfolgt.
Wenn Sie Geld bei Banken außerhalb der EU anlegen, gelten die dortigen nationalen Einlagensicherungssysteme. Diese können sich erheblich von der EU-Einlagensicherung unterscheiden, sowohl in Bezug auf die Höhe der Sicherung als auch auf die Zuverlässigkeit des Systems.
Beispiele für Einlagensicherungen außerhalb der EU:
Land | Sicherungssystem | Deckungssumme |
---|---|---|
Schweiz | Esisuisse | 100.000 CHF pro Kunde und Bank |
USA | FDIC (Federal Deposit Insurance Corporation) | 250.000 USD pro Einleger und Bank |
Großbritannien | FSCS (Financial Services Compensation Scheme) | 85.000 GBP pro Einleger und Bank |
Wenn Sie mehr als 100.000 Euro anlegen möchten, sollten Sie Ihr Geld auf mehrere Banken verteilen, um den vollen Schutz der Einlagensicherung zu genießen.
Bei Gemeinschaftskonten gilt die Sicherungsgrenze pro Person. Ein Ehepaar mit einem gemeinsamen Konto genießt also einen Schutz von bis zu 200.000 Euro.
Beachten Sie, dass die Sicherungsgrenze pro Kunde und Bank gilt. Wenn eine Bank zu einer größeren Bankengruppe gehört und mehrere Marken unter demselben Dach vereint, gilt die Sicherungsgrenze für alle Einlagen bei dieser Bankengruppe zusammen.
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